Beschaffungsleitlinien
Bewertung und Spezifikation vor der Qualifikation bestätigen
Ein Lebensmittelzusatzstoffname ist keine vollständige Genehmigungsgrundlage: Käufer sollten die chemische Identität, den lebensmittelfähigen Standard, kritische Spezifikationsgrenzen, den vorgesehenen Verwendungszweck und den Zielmarktstatus bestätigen.
Der gleiche Inhaltsstoff kann in unterschiedlichen Hydraten, Partikelgrößen, Viskositäten, Reaktionsraten oder Reinheitsstandards angeboten werden. Ein Lieferantendokument sollte mit dem genauen Material, der Quelle und dem zu genehmigten Markt verglichen werden.
Wichtig: Der lebensmitteltaugliche Status ist produkt- und herkunftsspezifisch. Dies sollte nicht allein aus dem chemischen Namen abgeleitet werden und entzieht dem Käufer nicht die Verantwortung, die lokale regulatorische Eignung zu überprüfen.