Natriummetabisulfit · CAS 7681-57-4 · E223 / INS 223 · Na₂S₂O₅
Produktidentität und Spezifikation
Natriummetabisulfit, auch Natriumdisulfit oder Natriumpyrosulfit genannt, ist ein Sulfit, das in zugelassenen Lebensmittelkategorien als Antioxidationsmittel, Mittel gegen enzymatische Bräunung, Konservierungsstoff oder Mehlbehandlungsmittel dienen kann.
Für einen industriellen Einkauf reicht der Handelsname nicht aus. Fordern Sie die aktuelle Herstellerspezifikation, Prüfmethoden, ein Muster-COA und das Analysezertifikat der Charge an. Die Konformität ist für die konkrete Anwendung, den vereinbarten Standard und den Absatzmarkt des Lebensmittels zu bewerten.
Wesentliche Funktionen
- Antioxidative Wirkung in geeigneten Prozessen
- Kontrolle der Bräunung in zugelassenen Anwendungen
- Freisetzung von Schwefeldioxid unter Einsatzbedingungen
- Konservierende Unterstützung nach technologischer und rechtlicher Prüfung
Zu prüfende Anwendungen
- Verarbeitetes Obst und Gemüse in zugelassenen Kategorien
- Kartoffelerzeugnisse und andere bräunungsanfällige Matrizes
- Bestimmte Weinbereitungs- und Getränkeprozesse
- Zugelassene Anwendungen in Backwaren oder bei der Lebensmittelbehandlung
Die Anwendungen sind Orientierungshilfen, keine allgemeine Zulassung oder Dosierungsempfehlung. Technische Eignung, Höchstmenge und Kennzeichnung im Endprodukt sind zu prüfen.
Auswahlkriterien für den B2B-Einkauf
- Gehalt als Na₂S₂O₅, SO₂-Anteil, pH-Wert und wasserunlösliche Bestandteile
- Eisen, Arsen, Blei und weitere Grenzwerte mit eindeutigen Einheiten und Vergleichszeichen
- Feuchte, Stabilität und Barriereverpackung gegen Luft und Wasser
- Höchstmenge, SO₂-Rückstand und erforderliche Sulfitkennzeichnung im Endprodukt
Schwefeldioxid und Sulfite sind kennzeichnungsrelevant. In der EU gilt nach Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 ein Schwellenwert von mehr als 10 mg/kg beziehungsweise 10 mg/l, berechnet als insgesamt vorhandenes SO₂; Kategorie, Verwendung und aktuelle Rechtslage sind stets am Endprodukt zu prüfen.
Dokumentation, Verpackung und Logistik
Für die Lieferantenfreigabe sollten eine unterzeichnete Spezifikation, TDS, Sicherheitsdatenblatt, Muster-COA, regulatorische Erklärungen und gültige Zertifikate angefordert werden. Bestätigen Sie Nettogewicht, Verpackungs- und Inlinermaterial, Palettierung, Kennzeichnung, Haltbarkeit, Lagerung, Bestimmungsort und Incoterm.
Unabhängige technische Referenz
Nutzen Sie die angegebene offizielle technische Referenz zur Prüfung von Identität und regulatorischem Kontext. Maßgeblich bleiben die vertragliche Spezifikation und das geltende Recht des Zielmarktes.
Häufig gestellte Fragen
Welche Angaben werden für ein Angebot benötigt?
Nennen Sie Anwendung, Standard, kritische Grenzwerte, Jahres- und Liefermenge, Verpackung, Bestimmungsort, Incoterm, Zertifikate und Bedarfstermin. So lassen sich technisch vergleichbare Angebote erstellen.
Wie wird Lebensmittelqualität bestätigt?
Prüfen Sie die Spezifikation des konkreten Herstellers, die Dokumente des Qualitätssystems, anwendbare Erklärungen und das Chargen-COA. Der Produktname allein belegt keine Lebensmittelqualität.
Ist das Produkt in jedem Lebensmittel und jedem Land einsetzbar?
Nein. Lebensmittelkategorie, Funktion, Höchstmenge und Kennzeichnung sind nach dem geltenden Recht des Zielmarktes zu prüfen.
