Natriumdiacetat in Lebensmittelqualität (E262(ii)) · CAS 126-96-5 · E262(ii) / INS 262(ii) · CH₃COONa · CH₃COOH

Produktidentität und Spezifikation

Natriumdiacetat ist ein Komplex aus Natriumacetat und Essigsäure. In zugelassenen Lebensmitteln kann es als Säureregulator, Konservierungsstoff und trockene Quelle einer Essignote dienen.

Für einen industriellen Einkauf reicht der Handelsname nicht aus. Fordern Sie die aktuelle Herstellerspezifikation, Prüfmethoden, ein Muster-COA und das Analysezertifikat der Charge an. Die Konformität ist für die konkrete Anwendung, den vereinbarten Standard und den Absatzmarkt des Lebensmittels zu bewerten.

Wesentliche Funktionen

  • Säureregulierung und Pufferwirkung
  • Unterstützung mikrobiologischer Hürdensysteme
  • Essigähnliches Geschmacksprofil
  • Trockener Bestandteil validierter Konservierungssysteme

Zu prüfende Anwendungen

  • Snacks und Würzmischungen
  • Backwaren
  • Verarbeitete Fleischwaren
  • Saucen, Marinaden und Fertiggerichte

Die Anwendungen sind Orientierungshilfen, keine allgemeine Zulassung oder Dosierungsempfehlung. Technische Eignung, Höchstmenge und Kennzeichnung im Endprodukt sind zu prüfen.

Auswahlkriterien für den B2B-Einkauf

  • Verhältnis von Natriumacetat zu freier Essigsäure
  • pH, Feuchte, Geruch und Fließfähigkeit
  • Partikelform und Verteilung im Premix
  • Mikrobiologische, sensorische und rechtliche Prüfung des Endprodukts

Die konservierende Wirkung hängt von pH, Wasseraktivität, Prozess, Verpackung und weiteren Hürden ab. Eine Dosierung allein belegt weder Haltbarkeit noch mikrobiologische Sicherheit.

Dokumentation, Verpackung und Logistik

Für die Lieferantenfreigabe sollten eine unterzeichnete Spezifikation, TDS, Sicherheitsdatenblatt, Muster-COA, regulatorische Erklärungen und gültige Zertifikate angefordert werden. Bestätigen Sie Nettogewicht, Verpackungs- und Inlinermaterial, Palettierung, Kennzeichnung, Haltbarkeit, Lagerung, Bestimmungsort und Incoterm.

Unabhängige technische Referenz

Nutzen Sie die angegebene offizielle technische Referenz zur Prüfung von Identität und regulatorischem Kontext. Maßgeblich bleiben die vertragliche Spezifikation und das geltende Recht des Zielmarktes.

Häufig gestellte Fragen

Welche Angaben werden für ein Angebot benötigt?

Nennen Sie Anwendung, Standard, kritische Grenzwerte, Jahres- und Liefermenge, Verpackung, Bestimmungsort, Incoterm, Zertifikate und Bedarfstermin. So lassen sich technisch vergleichbare Angebote erstellen.

Wie wird Lebensmittelqualität bestätigt?

Prüfen Sie die Spezifikation des konkreten Herstellers, die Dokumente des Qualitätssystems, anwendbare Erklärungen und das Chargen-COA. Der Produktname allein belegt keine Lebensmittelqualität.

Ist das Produkt in jedem Lebensmittel und jedem Land einsetzbar?

Nein. Lebensmittelkategorie, Funktion, Höchstmenge und Kennzeichnung sind nach dem geltenden Recht des Zielmarktes zu prüfen.